Van de Claus

4 places
sécurisées

4 places
de couchage

Permis B

Voyage à l'étranger

Animaux à bord

À propos de ce van

Claus

Claus

Propriétaire du véhicule

  • Carte grise vérifiée
  • Contrôle technique vérifié

Our Bulli is your perfect mobile home for short vacations and larger trips for up to 4 people. The VW T6.1 California Ocean offers an integrated kitchen including a cool box and 2 cookers with a cozy seating and dining area through the rotating front seats. There are two sleeping areas each, a lounge bed on the folded down rear seat (120 x 200 cm) and a bed in the pop-up roof (120 x 200 cm) with panoramic window. There are also smart stowage options and, thanks to the electric pop-up roof, a pleasant standing height with plenty of freedom of movement. The auxiliary heating provides pleasant warmth even in winter.

The cockpit is equipped with the latest technology, the most important safety features and automatic transmission. In addition, with the Digi Cockpit, the largest Navi with the best Soundsysystem that plays all the tunes. It has the high quality leather and Alcantara seats, exterior shower, Austrian vignette and much more. It is the latest model and it has under 20,000 km.

Inclus dans la location

  • Assurance pour le véhicule et ses occupants
  • Assistance routière
  • Paiement sécurisé
  • Garantie au départ

Couchages

Couchage 1
Lit toit relevable120x200 cm
Couchage 2
Lit central120x200 cm

Équipements

  • Porte vélos
  • Réfrigérateur
  • Kit de vaisselle
  • Nécessaire de ménage
  • Consommables
  • Cafetière
  • Direction assistée
  • Régulateur de vitesse
  • Fermeture centralisée

Caractéristiques techniques

  • Modèle : Volkswagen T6.1 California Ocean
  • Mise en circulation : 2020
  • PTAC : 3 000 kg
  • Hauteur : 1,9 m

Conditions du propriétaire

  • Caution (gérée en direct par le propriétaire) : 1 500 €
  • Mode(s) de règlement de la caution : espèces, virement
  • Dépassement kilométrique : 0,25 € par km supplémentaire
  • Voyage à l'étranger : Autorisé
  • Animaux à bord : Sur demande
  • Véhicule fumeur : Non autorisé

Conditions d’annulation

Les modalités de remboursement varient en fonction de la date d'annulation de la réservation.

Propriétaire du véhicule

Claus
  • Identité vérifiée
  • Claus
  • Membre depuis août 2022
  • Taux de réponse : 100 %
  • Langues parlées : Anglais, Allemand
  • Locations effectuées : 2

Les avis des locataires

Lieu de prise en charge

L'adresse exacte vous sera communiquée lorsque la réservation sera confirmée.

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Inclus dans la location

Assurance
Im Mietpreis sind die gesetzliche Haftpflicht sowie die Vollkaskoversicherung inbegriffen. Der Selbstbehalt/ Kaution beträgt € 1.500,00 pro Schadensfall und ist bei Mietbeginn in bar zu hinterlegen. Der Mieter haftet für Schäden, die im Rahmen der vom Vermieter abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt sind. Alle anderen Schäden sind vom Mieter zu bezahlen. Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert. Die Versicherung ist nur in Europa gültig. Der Mieter ist verpflichtet, an der Fahrzeugeinweisung teilzunehmen. Der Rückgabezeitpunkt des Fahrzeugs ist bindend. Bei einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs, die vom Mieter verschuldet wurde, berechne ich pro angefangener Stunde € 30,00, höchstens jedoch die doppelte Tagesmiete pro Miettag. Auch haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden. Bei der Übergabe erkennt der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs und der Ausstattung, laut Inventarliste, mit seiner Unterschrift im Übergabeprotokoll an. Der Camper wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen (z. B. kleine Dellen / Kratzer / Parkrempler) werden protokolliert und vom Mieter akzeptiert, sofern die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Mieter verpflichtet sich das Wohnmobil vollgetankt und gereinigt zum vereinbarten Termin zurückzugeben. Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag genannten Fahrer gefahren werden. Diese müssen zum Zeitpunkt des Führens des Fahrzeugs über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Sie dürfen nicht unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit einschränken, stehen. Die Fahrer müssen mindestens 23 Jahre alt sein und bei Mietbeginn seit mindestens drei Jahren über einen gültigen Führerschein der Klasse B verfügen. Das Rauchen ist im Wohnmobil strengstens verboten. Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich in Europa gestattet. Weiterhin ist die Verwendung des Fahrzeugs für folgende Zwecke ausdrücklich ausgeschlossen: Weitervermietung und -verleihung, Teilnahme an Festivals, Beförderung von mehr Personen als zugelassen, Fahrzeugtests, Beförderung von explosiven, leichtentzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, Fahrten in Krisengebieten. Der Mieter trägt während der Mietdauer auf eigene Kosten Sorge dafür, dass verbrauchte Kraftstoffe, Motoröle und andere Hilfs- und Betriebsstoffe stets rechtzeitig aufgefüllt werden. Während der Mietdauer unbedingt notwendig gewordene Reparaturen, das sind solche ohne die eine problemlose weiterfahrt nicht möglich wäre, muss die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Bei Vorlage der entsprechenden gültigen Belege werden die angefallenen Kosten, wenn diese im Grunde nachvollziehbar sind vom Vermieter nach der Rückgabe an den Mieter zurückerstattet. Der Mieter ist verpflichtet den Campercan so zu behandeln, wie es ein auf Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde. Er ist ebenfalls verpflichtet, seine Mitreisenden in die Fürsorgepflichten einzuweisen. Der Mieter hat aufgrund des ungewohnten Fahrzeugs besonders auf folgendes zu achten: - Höhenbeschränkungen bei Durchfahrten 2m - Ladungssicherung - Gewichtsbegrenzung (zulässiges Gesamtgewicht von 3,0t nicht überschreiten!) - Die Zusatzheizung darf während der Fahrt nicht betrieben werden - Das Hoch Dach der Crosscamp muss 100% verschlossen, verriegelt sowie gesichert sein um Gefahr für Leib und Leben unbedingt zu verhindern. Der Mieter unternimmt alles zur Sicherung gegen Beschädigung aufgrund extremer Wetterbedingungen (z. B. Hagel, Sturm, Überschwemmung, starker Schneefall). Signalisieren die Kontrollleuchten im Fahrzeug (z. B. für Ölstand/Öldruck, AdBlue, Wasser, Temperatur, Bremsen) ein Problem, so ist der Mieter verpflichtet, sich entsprechend den in der Betriebsanleitung des Fahrzeugherstellers vorgegebenen Hinweisen zu verhalten. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen oder optischen (bspw. Aufkleber) Veränderungen vornehmen. Der Mieter trägt Sorge für alle überlassenen Gegenstände (insbesondere Fahrzeugpapiere und Schlüssel). Bei Verlust ist er verpflichtet, die Kosten der Ersatzbeschaffung zu tragen sowie den damit verbundenen Zeit- und sonstigen Aufwand des Vermieters zu entschädigen. Die Fahrzeugpapiere dürfen beim Verlassen des Fahrzeugs nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden. Der Mieter haftet für alle Vermögensschaden des Vermieters, die durch schuldhafte Verletzung der Fürsorgepflichten entstehen. Der Mieter hat im Rahmen seiner gegenüber dem Vermieter bestehenden Fürsorge- und Sorgfaltspflichten für das gemietete Fahrzeug auch das Verschulden von seinen Beifahrern und Mitreisenden zu vertreten. Beifahrer und Mitreisender ist jeder, der sich mit Wissen und im Einverständnis mit dem Mieter im oder am Fahrzeug befindet. Der Mieter haftet uneingeschränkt bei Fahrerflucht sowie Schäden, die durch Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Nichteinhaltung der Nutzungsverbote herbeigeführt werden. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten des Mieters. Dieser ist für die Einhaltung verantwortlich. Sollten Teile des Fahrzeugs beschädigt werden, ist sofort der Vermieter zu verständigen. Wird das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, so ist immer die zuständige Polizei einzuschalten und unverzüglich der Vermieter zu verständigen. Ein ausführlicher schriftlicher Bericht mit allen Angaben über das Unfallgeschehen, eventuelle Fotos der Schäden bzw. Unfallstelle, beteiligte Personen sowie Zeugen muss erstellt werden. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Bei diversen Verkehrsstrafen des Mieters die der Vermieter im Nachhinein bekommt, werden diese dem Mieter nachgesendet und sind von ihm zu bezahlen!

  • Être âgé de 23 ans ou plus
  • Avoir le Permis B depuis 3 ans ou plus

Assistance routière
En cas d’immobilisation du véhicule suite à une panne ou un incident, vous serez pris en charge par l’assistance prévue par le loueur. Un numéro dédié vous permettra de joindre la compagnie d’assistance et vous renseignera sur les étapes de prise en charge.

Paiement sécurisé
Lorsque vous payez sur Yescapa, la rémunération du propriétaire du véhicule est conservée sur un porte-monnaie unique et sécurisé jusqu’au lendemain de votre départ en location. Ainsi, pas de mauvaise surprise, le propriétaire vous accueille le jour du départ pour préparer vos premiers pas avec son véhicule. Quelques jours plus tard, la rémunération arrive sur le compte bancaire du propriétaire.

Garantie au départ
Si vous ne pouvez pas débuter votre location en raison d’une panne du véhicule ou pour un motif lié au propriétaire, notre équipe vous proposera d’autres véhicules répondant à vos critères de voyage, ou vous serez intégralement remboursé.

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